Veröffentlicht am 07.08.2026 · Zuletzt geprüft am 16.08.2026
| Typ | Etagenwohnung |
|---|---|
| Wohnfläche ca. | 50 m² |
| Zimmer | 2 |
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| Badezimmer | 1 |
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| Kaufpreis | 325.000 € |
|---|---|
| Preis pro m² | 6.500,00 €/m² |
| Provision | 2,975% (2,975 % inkl. gesetzlicher MwSt.) |
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Weitere Finanzierungsrechner und AnnahmenDiese charmante 2-Zimmer-Wohnung mit ca. 50 m² Wohnfläche befindet sich in ruhiger Wohnlage von Pullach im Isartal und bietet eine ideale Grundlage zur individuellen Gestaltung nach eigenen Vorstellungen. Die im Jahr 1972 erbaute Wohnung überzeugt insbesondere durch ihre attraktive Südlage sowie den großzügigen Balkon, der viele Sonnenstunden verspricht.
Die Wohnung ist renovierungsbedürftig und eignet sich daher sowohl für Eigennutzer mit Gestaltungswunsch als auch für Kapitalanleger. Das Badezimmer wurde im Jahr 2021 modernisiert und verfügt über eine Dusche sowie einen Waschmaschinenanschluss. Ein zusätzlicher Waschmaschinenanschluss befindet sich außerdem im gemeinschaftlichen Waschkeller.
Bereits durchgeführte Modernisierungen erhöhen den Wohnkomfort: Die Fenster wurden im Jahr 2015 erneuert und sind mit dreifach verglasten Kunststofffenstern ausgestattet. Ebenfalls im Jahr 2015 wurde die Wohnungseingangstür durch eine hochwertige Schallschutztür ersetzt.
Auch am Gemeinschaftseigentum wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Maßnahmen umgesetzt. So wurden die Trinkwasserleitungen im Jahr 2025 vollständig saniert und die Wasserqualität überprüft. Zudem wurden die Hauseingangstüren aus den Instandhaltungsrücklagen erneuert. An der Heizungsanlage wurde ein hydraulischer Abgleich durchgeführt beziehungsweise befinden sich die Arbeiten derzeit in den letzten Zügen. Dank entsprechender Fördermittel konnten diese Maßnahmen ebenfalls aus den Rücklagen finanziert werden. Am Dach sind nach aktuellem Kenntnisstand keine Mängel bekannt.
Ein praktisches Kellerabteil bietet zusätzlichen Stauraum. Ein Stellplatz gehört nicht zur Wohnung. Bitte beachten Sie, dass die Balkone gemäß Teilungserklärung im Sondereigentum stehen und die Instandhaltung dem jeweiligen Wohnungseigentümer obliegt.
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