| Nutzfläche | 100 m² |
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| Kaufpreis | 95.000 € |
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| Provision | 3,57% |
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Weitere Finanzierungsrechner und AnnahmenZum Verkauf steht eine ca. 100 m² große Gewerbeeinheit in Wuppertal-Barmen, die derzeit als Spielhalle genutzt wird. Verkauft wird das Ladenlokal inklusive der vorhandenen Einrichtung zum Kaufpreis von 95.000 €.
Die Gewerbeeinheit verfügt über eine großzügige und funktionale Raumaufteilung. Der offene Hauptbereich wird derzeit als Spiel- und Aufenthaltsfläche genutzt. Aktuell befinden sich 7 Spielgeräte innerhalb der Spielhalle.
Im vorderen Bereich befindet sich eine großzügige Thekenanlage, die als Empfangs-, Service- und Aufenthaltsbereich genutzt werden kann. Ergänzt wird die Fläche durch einen kleinen Lounge- bzw. Aufenthaltsbereich.
Weiterhin stehen separate Damen- und Herren-WCs sowie ein abgetrenntes Büro bzw. ein Sozialraum zur Verfügung.
Ein weiterer Vorteil sind die 4 PKW-Stellplätze für Kunden unmittelbar am Objekt.
Die Gewerbeeinheit eignet sich sowohl für Interessenten, die den bestehenden Spielhallenbetrieb – vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen – fortführen möchten, als auch für Käufer, die das Ladenlokal zukünftig für ein anderes Gewerbekonzept nutzen möchten.
Spielgeräte und zusätzliche Aufstellung
Die derzeit in der Spielhalle vorhandenen 7 Spielgeräte sind gemietet und nicht Bestandteil des Kaufpreises.
Bei einer Fortführung des Spielhallenbetriebs besteht auf Wunsch grundsätzlich die Möglichkeit, eine Übernahme der bestehenden Mietverträge für die Geräte zu prüfen. Eine Vertragsübernahme setzt die Zustimmung des jeweiligen Vermieters bzw. Vertragspartners voraus.
Zusätzlich bestehen 3 weitere vermietete Spielgeräte, die in einer nur ca. 100 Meter entfernten Gaststätte aufgestellt sind.
Damit besteht für einen Interessenten, der den bisherigen Geschäftsbetrieb fortführen möchte, neben den 7 Geräten am eigentlichen Standort eine zusätzliche bestehende Geräteaufstellung in unmittelbarer Nähe.
Auch hinsichtlich dieser 3 Geräte bzw. der dazugehörigen Verträge und Aufstellung ist eine Übernahme von den jeweiligen vertraglichen und rechtlichen Voraussetzungen sowie erforderlichen Zustimmungen abhängig.
Alternative Nutzungsmöglichkeiten
Die Gewerbeeinheit ist nicht ausschließlich für den Betrieb einer Spielhalle geeignet.
Aufgrund der ca. 100 m² großen Fläche, des großzügigen Hauptbereichs, der vorhandenen Thekenanlage, der separaten Sanitärbereiche, des Büro-/Sozialraums sowie der Kundenstellplätze bietet das Ladenlokal grundsätzlich auch interessante Möglichkeiten für andere gewerbliche Nutzungskonzepte.
Je nach individuellem Vorhaben sind beispielsweise Nutzungen aus den Bereichen Einzelhandel, Dienstleistung, Büro, Beratung, Schulung, Studio oder andere Gewerbekonzepte denkbar.
Der zukünftige Eigentümer kann die vorhandene Einrichtung übernehmen oder die Gewerbeeinheit entsprechend dem eigenen Geschäftskonzept neu gestalten.
Die Zulässigkeit einer geplanten Nutzung sowie eine gegebenenfalls erforderliche Nutzungsänderung oder behördliche Genehmigung ist vom Käufer eigenständig mit den zuständigen Stellen zu klären.
Lage – Fokus Gewerbe
Die Gewerbeeinheit befindet sich in 42281 Wuppertal, im Bereich Wuppertal-Barmen.
Der Standort liegt in einem gewachsenen städtischen Umfeld mit einer Mischung aus Wohnbebauung und gewerblichen Nutzungen. Durch die Straßenlage und den direkten Zugang ist die Gewerbeeinheit für Kunden gut erreichbar.
Für eine kundenorientierte Nutzung sind insbesondere die 4 PKW-Stellplätze unmittelbar am Objekt von Vorteil. Die vorhandene Raumaufteilung und die bisherige gewerbliche Nutzung machen die Immobilie sowohl für eine mögliche Fortführung des bestehenden Konzepts als auch für alternative gewerbliche Nutzungen interessant.
Die bereits erwähnte Gaststätte, in der sich 3 weitere vermietete Spielgeräte befinden, liegt nur ca. 100 Meter vom Objekt entfernt.
Die genaue Objektanschrift wird aus Diskretionsgründen nicht im öffentlichen Exposé angegeben und bei konkretem Interesse mitgeteilt.
Gegenstand des Verkaufs ist die Gewerbeeinheit / das Ladenlokal inklusive der vorhandenen Einrichtung. Die gemieteten Spielgeräte sind nicht Bestandteil des Kaufpreises. Eine mögliche Übernahme der bestehenden Mietverträge und der zusätzlichen Geräteaufstellung kann bei ernsthaftem Interesse besprochen und geprüft werden.
Wichtiger Hinweis zum Spielhallenbetrieb
Für Interessenten, die beabsichtigen, die derzeitige Nutzung als Spielhalle fortzuführen, ist zu beachten, dass für den Betrieb einer Spielhalle besondere gesetzliche, persönliche und behördliche Voraussetzungen gelten.
Der Erwerb der Gewerbeeinheit bedeutet nicht automatisch die Berechtigung zum Betrieb einer Spielhalle. Der zukünftige Betreiber muss die jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Erlaubnisse bzw. Genehmigungen bei den zuständigen Behörden beantragen.
Eine bestehende Erlaubnis oder Genehmigung ist nicht automatisch auf einen neuen Eigentümer bzw. Betreiber übertragbar. Interessenten, die den Spielhallenbetrieb übernehmen möchten, sollten deshalb vor Abschluss des Kaufvertrages eigenständig mit den zuständigen Behörden klären, ob und unter welchen Voraussetzungen der Betrieb am Standort fortgeführt werden kann.
Dies gilt entsprechend auch für die Aufstellung und den Betrieb der 3 Geräte in der nahegelegenen Gaststätte. Die Fortführung dieser Aufstellung ist vom Käufer eigenständig hinsichtlich der vertraglichen und behördlichen Voraussetzungen zu prüfen.
Für die Erteilung, Übertragung oder Fortführung entsprechender behördlicher Erlaubnisse wird seitens des Verkäufers keine Gewähr übernommen.
Fazit
Das Objekt bietet eine interessante Gelegenheit für Eigennutzer, Gewerbetreibende und Unternehmer, die eine bereits ausgestattete Gewerbeeinheit erwerben möchten.
Für Interessenten aus der Automaten- bzw. Spielhallenbranche bietet sich zusätzlich die Möglichkeit, neben dem bestehenden Standort auch die vorhandene Aufstellung von 3 Geräten in einer nahegelegenen Gaststätte zu übernehmen, sofern sämtliche vertraglichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Die derzeitige Nutzung als Spielhalle ist jedoch keine Voraussetzung für den Erwerb. Auch andere gewerbliche Nutzungskonzepte sind grundsätzlich denkbar, sofern diese am Standort zulässig sind und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen erteilt werden.
Besichtigungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Weitere Informationen zum Objekt, zur vorhandenen Einrichtung sowie zu den bestehenden Geräteverträgen werden bei ernsthaftem Interesse gerne zur Verfügung gestellt.
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