| Grundstücksfläche | 574 m² |
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| Kaufpreis | 89.500 € |
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| Provision | keine Provision für Käufer |
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Die Anfangsrate wird aus Kreditbedarf × (Zins + Tilgung) ÷ 12 geschätzt. Nicht enthalten sind individuelle Bankkonditionen, Sondertilgungen und weitere Gebühren. Steuer, Notar- und Maklerkosten können im Einzelfall abweichen. Dies ist keine Finanzierungszusage oder Beratung.
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Weitere Finanzierungsrechner und AnnahmenZum Verkauf steht ein ca. 574 m² großes, unbebautes, voll erschlossenes und bauträgerfreies Baugrundstück im westlichen Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund. Der Verkauf erfolgt für den Käufer provisionsfrei.
Das Grundstück wird bauträgerfrei angeboten und eröffnet damit die Möglichkeit, das zukünftige Eigenheim nach den eigenen Vorstellungen zu planen und den Hausbaupartner grundsätzlich frei zu wählen.
Die Lage verbindet eine angenehme Wohnatmosphäre mit einer besonders attraktiven Grundstücksausrichtung. Das Grundstück liegt ruhig an einer leichten Kurve einer verkehrsberuhigten Spielstraße und verfügt über eine eigene Zufahrt. Die Längsseite einer möglichen Bebauung ist nach Süden ausgerichtet und bietet damit sehr gute Voraussetzungen für eine helle und sonnige Wohnplanung.
Ein weiteres Highlight ist der freie Blick ins Grüne. Von der Grundstücksgrenze eröffnet sich der Blick auf die angrenzenden Freiflächen; lediglich eine Häuserzeile liegt zwischen dem Grundstück und der dahinterliegenden Grünfläche. Das Grundstück befindet sich in einem modernen Wohngebiet, das durch neu errichtete Wohnhäuser und einen hohen Grünanteil geprägt ist. Zusammen mit der ruhigen Lage an einer verkehrsberuhigten Spielstraße entsteht ein angenehmes Wohnumfeld für die Realisierung eines individuellen Eigenheims.
Voll erschlossen und hochbaureif
Das Grundstück ist bis zu einer Tiefe von einem Meter ab Grundstücksgrenze erschlossen. Die anliegenden Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Abwasser und Telekommunikation einschließlich Glasfaser sind vorhanden. Die Wärmeversorgung erfolgt über einen Fernwärmeanschluss, der entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans vorgesehen ist.
Die vorhandenen Hausanschlussleitungen sind für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus dimensioniert. Die Hochbaureife ist gegeben.
Bebauungsmöglichkeiten
Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan Nr. 39 einschließlich der 1. und 2. Änderung. Das Grundstück ist der Baufläche WA-4 zugeordnet.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine bis zu zweigeschossige Bauweise vorgesehen. Damit bestehen verschiedene Möglichkeiten für die individuelle Gestaltung des zukünftigen Hauses. Auch eine eingeschossige Bebauung kann – vorbehaltlich der Einhaltung sämtlicher Festsetzungen und der erforderlichen Genehmigungen – grundsätzlich in Betracht kommen. Die konkrete Planung und deren Genehmigungsfähigkeit sind vom Käufer bzw. Bauherrn eigenverantwortlich zu prüfen und mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.
Für die Dachgestaltung sind verschiedene Dachformen zulässig; Flachdächer sind ausgeschlossen. Die zulässige Dachneigung liegt zwischen 20° und 45°. Die Firstrichtung soll in der Regel längs zur Straße bzw. parallel zur Grundstückslängsseite verlaufen.
Die zulässige Grundflächenzahl beträgt 0,3 (GRZ I); unter Berücksichtigung der hierfür geltenden Regelungen ist eine maximale GRZ II von 0,4 möglich.
Für die Gestaltung und Begrünung der Außenanlagen gelten ergänzend die Festsetzungen des Grünordnungsplans, der Bestandteil des Bebauungsplans ist.
Die konkrete Planung und Ausführung des Bauvorhabens richtet sich nach den jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Festsetzungen des Bebauungsplans. Eine verbindliche Aussage zur Genehmigungsfähigkeit einer konkreten Planung kann ausschließlich durch die zuständigen Behörden bzw. im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens getroffen werden.
Bauträgerfrei – eigene Vorstellungen verwirklichen
Ein besonderer Vorteil dieses Grundstücks ist die Bauträgerfreiheit. Es besteht keine Verpflichtung, das Grundstück mit einem bestimmten Bauträger zu bebauen. Der zukünftige Eigentümer kann die Planung seines Hauses individuell gestalten und den für ihn passenden Hausbaupartner auswählen.
Zur Unterstützung bei der eigenen Planung können auf Wunsch unverbindliche Raum- und Grundrissvorschläge für eine mögliche Bebauung des Grundstücks zur Verfügung gestellt werden. Diese Darstellungen sollen lediglich einen Eindruck davon vermitteln, wie ein mögliches Einfamilienhaus auf dem Grundstück gestaltet und aufgeteilt werden könnte.
Die dargestellten Planungen sind ausdrücklich unverbindliche Gestaltungsvorschläge. Sie stellen weder eine verbindliche Bauplanung noch eine Baugenehmigung oder eine Zusicherung der Genehmigungsfähigkeit dar. Änderungen und eine individuelle Anpassung an die Wünsche des zukünftigen Eigentümers bleiben ausdrücklich möglich.
Darüber hinaus liegt ein Angebot des Fertighausanbieters Schwabenhaus GmbH für eine mögliche Bebauung vor. Dieses kann Interessenten auf Wunsch als zusätzliche Orientierung hinsichtlich einer möglichen Hausplanung und der hierfür kalkulierten Kosten inkl. Ansprechpartner zur Verfügung gestellt werden. Die Beauftragung dieses oder eines anderen Hausbauunternehmens bleibt dem Käufer freigestellt.
Zeitliche Vorgabe für den Baubeginn
Für das Grundstück besteht eine zeitliche Vorgabe hinsichtlich des Beginns der Bebauung. Mit dem Bauvorhaben ist innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist, spätestens bis zum 26.3.2029, zu beginnen. Maßgeblich sind die jeweils zugrunde liegenden vertraglichen bzw. rechtlichen Regelungen.
Interessenten wird empfohlen, die konkreten Vorgaben und Fristen vor Abschluss des Kaufvertrages anhand der maßgeblichen Unterlagen zu prüfen und die geplante Bebauung entsprechend zeitlich zu berücksichtigen.
Weitere Unterlagen
Für das Grundstück liegt inzwischen ein Bodengutachten einschließlich Gründungsvorschlag vor. Dieses kann interessierten Kaufinteressenten zur Verfügung gestellt werden.
Das Gutachten wird ausschließlich als vorhandene Information und unverbindliche Planungsgrundlage weitergegeben. Eine eigene fachliche Prüfung, Gewährleistung oder Zusicherung der darin enthaltenen Feststellungen, Bewertungen und Empfehlungen durch den Verkäufer oder die Vermittlerin ist damit nicht verbunden. Die Inhalte sind vom Käufer bzw. Bauherrn eigenverantwortlich zu prüfen und bei der konkreten Bauplanung zu berücksichtigen.
Darüber hinaus liegen die Unterlagen aus dem Grenztermin vom 23.10.2024 einschließlich Protokoll, Beteiligtenliste, Abmarkungsmitteilung und zugehöriger Pläne vor und können im Rahmen der weiteren Kaufabwicklung eingesehen werden.
Hinweis zum Energieausweis
Für ein unbebautes Grundstück ist kein Energieausweis erforderlich. Die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Energieausweis für Gebäude finden auf das unbebaute Grundstück keine Anwendung.
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