Grundstück mit außergewöhnlicher Bebaubarkeit – Foto 1

Grundstück mit außergewöhnlicher Bebaubarkeit

Veröffentlicht am 04.06.2026 · Zuletzt geprüft am 14.08.2026

Provisionsfrei
Milanweg 2
85354 Freising / Achering
Bayern
1.500.000 €
Kaufpreis
TraumImmo-ID: Z9DAUCR
Partner-ID: 647296448
Partner-Objekt von: RegionalImmobilien24
Anbieter:
Anonym

Information

Grundstücksfläche2090 m²

Kaufpreis & Kosten

Kaufpreis1.500.000 €
Provisionkeine Provision für Käufer

Über dieses Traum-Gewerbegrundstück

Objektbeschreibung

Das zu bebauende Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und somit außerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans. Es handelt sich um ein Mischgebiet, wodurch Wohnen und Gewerbe nebeneinander zulässig sind.

Diese vorliegenden Variante zeigt eine potenzielle gewerbliche Bebauung für das Grundstück. Die Grundfläche orientiert sich an den Festsetzungen des unmittelbar nördlich
angrenzenden Bebauungsplans, der eine GRZ von 0,3 vorsieht. Daraus ergibt sich eine mögliche Gebäudefläche von ca. 630 m².

Die endgültige Ausnutzung ist jedoch im Rahmen des § 34 BauGB zu beurteilen und muss sich hinsichtlich Maß, Art und Einfügung am Bestand orientieren. Die südlich und westlich angrenzenden Grundstücke sind stärker versiegelt, was bei der Bewertung des Maßes der baulichen Nutzung berücksichtigt werden kann. Die Dachform kann als Flach- oder
Satteldach ausgebildet werden. Bei einem Flachdach ist eine extensive Begrünung vorzusehen, um einen ökologischen Ausgleich zu schaffen und das Mikroklima zu verbessern. Die Anzahl und Anordnung der Stellplätze ist abhängig von der konkreten gewerblichen Nutzung und
gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Freising zu bestimmen.

Auszug - § 6 BauNVO Mischgebiete
(1) Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. (2) Zulässig sind Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Absatz 3 Nummer 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind.

Die ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle ist bebaut mit einem einem Wohngebäude mit Stall und Tenne, einem Stadel, einem Backhaus mit Waschküche sowie einer kleineren Scheune und einem Hühnerhaus.


Lage

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